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BFW − Büro für Wärmemesstechnik
Peter Macht GmbH
In jedem zentral geheizten Mehrparteienhaus stellt sich die Frage nach der Verteilung der Heizkosten und Nebenkosten auf die einzelnen Nutzer.
Gemäß der Heizkostenverordnung §1 und §2 muss grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erfolgen.
Seit mehr als 35 Jahren bieten wir unsere Produkte und Dienstleistungen zur Erstellung von Heizkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen an. Unser geografisches Einzugsgebiet umfasst maßgeblich das nordwestliche Niedersachsen sowie Bremen und Bremerhaven.
Um ein Mehrparteienhaus verbrauchsabhängig abrechnen zu können, müssen zunächst geeignete Messgeräte zur Verbrauchserfassung von Wärme- und Wasser installiert werden. Je nach Art der zentralen Beheizung und der Nutzung des Gebäudes sind unterschiedliche Messeinrichtungen vorzusehen. In unserer Produktpalette befinden sich alle gängigen Messsysteme zur Verbrauchserfassung, die von unseren qualifizierten Fachkräften gemäß den gültigen technischen Richtlinien installiert werden.
Alternativ zu den klassischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und Wasserzähler, die eine manuelle Ablesung am Gerät erforderlich machen, kann ein BFW-Funksystem installiert werden. Auf diese Weise wird eine zentrale Auslesung aller Messgeräte einer Liegenschaft ermöglicht, ohne dass die Wohnungen betreten werden müssen.
In Zusammenarbeit mit dem Gebäudeeigentümer oder der zuständigen Hausverwaltung erstellen wir, basierend auf den erfassten Verbrauchsdaten, die Heizkostenabrechnung und die Betriebskostenabrechnung (auch als Hausnebenkostenabrechnung bezeichnet). Im Zuge der Abrechnungserstellung werden die verwendeten Daten mehrfach von unserer Abrechnungssoftware und unseren Mitarbeitern geprüft. So entstehen korrekte und rechtsverbindliche Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen, die wegen ihrer klaren und übersichtlichen Gestaltung für jeden nachvollziehbar sind.